nach DIN 41611 Teil 4 (CT) Lötfreie elektrische Verbindung durch Anpressen einer abisolierten Leitung an einen Klammerstift durch eine Klammer, die durch ein besonderes Werkzeug auf den Klammerstift geschoben wird. Klammer und Klammerstift ergeben gemeinsam mit der abisolierten Leitung die Klammerverbindung. Die Leitung wird zur Klammer positioniert. Beim Aufschieben der Klammer auf den Klammerstift wird die Leitung mit der Klammer verbunden. Mehrere Klammern können auf einen Stift paktiert werden. Die Klammerverbindung lässt sich nur durch Zerstörung der Klammer lösen. Für die Klammerverbindung nach DIN 41611 Teil 4 ist keine internationale Norm vorgesehen.
Volker Kratt, KabelForum
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